Zahnersatz in der privaten Krankenkasse

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, die nach einem befundbezogenen Festzuschuss-System arbeitet, liegt die Frage nach der Übernahme der Behandlungskosten in der privaten Krankenversicherung vollkommen anders.

Hier legt der Versicherte über die Wahl seines Tarifs fest, in welchem Umfang die Kosten für den Zahnersatz übernommen werden. Das bedeutet im Einzelfall: Je nach Tarif erhalten Patienten für die gleiche Behandlung einen unterschiedlichen Zuschuss von ihrer privaten Krankenversicherung. Die Palette – sprich die prozentuale Beteiligung der Krankenversicherungen an den Kosten – ist dabei relativ breit. Während einige Tarife in der PKV den Zahnersatz und die Behandlungskosten zu 100 Prozent ersetzen, kommen andere Tarife nur für einen Bruchteil der Kosten auf: 70, 60 oder noch weniger Prozent Zuschuss sind durchaus möglich.

Zahnersatz in der privaten Krankenkasse

Viele Versicherungen bieten Tarife mit einem niedrigeren Zuschuss zum Zahnersatz an und stellen als Gegenleistung niedrigere Beiträge in Aussicht. Für den einzelnen Patienten ist es daher vor der Behandlung wichtig, sich über die Kostenübernahme seitens der privaten Krankenversicherung genau zu informieren. Wer sich langfristig auf der sicheren Seite in puncto Zahnersatz wissen möchte, muss dies bereits beim Eintritt in die private Krankenversicherung berücksichtigen.

Neben den Unterschieden beim Zuschuss sind auch die Kosten für einen Zahnersatz von GKV- und PKV-Versicherten nicht gleich. Grund ist die Tatsache, dass für Patienten privater Krankenversicherungen ein anderes Abrechnungs- und Gebührenmodell (Gebührenordnung für Ärzte) durch den Arzt herangezogen wird als für den GKV-Versicherten.