Mit den neuen Regelungen zum Zahnersatz und der Einführung des befundbezogenen Zuschuss-Systems haben sogenannte private Zahnzusatzversicherungen an Zulauf gewonnen. Diese Versicherungen werden in der Regel von privaten Versicherern unterhalten und sollen die Kostenerstattung u.a. für den Zahnersatz über das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus absichern.
Wer als Versicherter der GKV jetzt denkt, mit dem Abschluss der privaten Zahnzusatzversicherung doppelt kassieren und unterm Strich ein sattes Plus machen zu können, wird jedoch enttäuscht. Die Zahnzusatzversicherungen decken lediglich die Differenz zwischen vertraglich zugesichertem Zuschuss und den Leistungen der GKV. Wird beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung für den Zahnersatz abgeschlossen, die 80 Prozent der Kosten deckt, erhält der Versicherte den befundbezogenen Zuschuss seiner gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von 50 Prozent und von der Zahnzusatzversicherung die Restsumme.

Da die Zusatzversicherungen von privaten Versicherungsunternehmen angeboten werden, ist der Zugang an einige Bedingungen geknüpft. Dazu gehören u.a. eine Altersobergrenze und der obligatorische Gesundheitscheck.
Experten raten beim Thema Zahnzusatzversicherung immer wieder dazu, die Entscheidung für einen der vielen Tarife nicht primär vom Preis sondern in erster Linie von den Leistungen abhängig zu machen. Diese Tatsache ist besonders beim Zahnersatz wichtig. So kann es durchaus vorkommen, dass die Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren der Mitgliedschaft nur einen Teil der Versicherungsleistung tatsächlich erstattet. Gleichzeitig kann die Kostenerstattung auch auf einem bestimmten Betrag begrenzt sein. Übersteigen die Behandlungskosten die anfängliche Obergrenze, muss der Patient einen Teil der Kosten aus eigener Tasche zahlen – trotz Zusatzversicherung.